Menschenunwürdig: Vier Arten körperlicher Bestrafung im alten Russland

In der russischen Vergangenheit drohten Kriminellen harte Strafen. Mit der Zeit wurden die grausamsten Methoden verboten.
  1. Brandzeichen 

Diese uralte Art der Kennzeichnung von Kriminellen wird erstmals 1398 in einem Moskauer Gesetz erwähnt. Verurteilte Diebe wurden gebrandmarkt. Im Jahr 1637 wurde das Brandmarken auch als Strafe für Münzfälscher eingeführt.

Den Verbrechern wurde eine glühende Metallmarke auf die Wangen und die Stirn gedrückt. Das Wort ВОРЪ („Dieb“) wurde ins Gesicht gebrannt. Bei geringeren Strafen bekamen die Verbrecher einzelne Buchstaben wie „В“ (für „Dieb“) und „Б“ (für Randalierer“) verpasst. Zar Peter I. führte eine neue Form des Brandmarkens ein mit Platten mit scharfen Nadeln in Form von Buchstaben. In die Wunden wurde Schießpulver gerieben, so blieben die Verbrecher ein Leben lang gekennzeichnet. Seit 1746 wurde das Brandmarken für alle verurteilten Kriminellen eingeführt.

Im Jahr 1754 wurde „B“ auf die Stirn und „O“ sowie „P“ auf die Wagen eingebrannt. Die Buchstaben „КАТ“ (kurz für каторжный, „zu harter Arbeit verurteilt“) kamen später dazu. Frauen wurden 1757 durch Elisabeth von Russland vom Brandmarken ausgenommen. Auch Menschen über 70 und jünger als 21 Jahre und Adlige wurden nicht auf diese Weise bestraft. Das Brandmarken wurde 1863 in Russland endgültig verboten.

  1. Verstümmelungen 

Das Abschneiden von Fingern, Ohren und das Zerreißen der Nasenlöcher diente ebenfalls wie das Brandmarken der lebenslänglichen Entstellung der Verbrecher. Der Sobornoje Uloschenje („Ratskodex“) von 1649 befahl, jedem, der in Gegenwart des Zaren eine Waffe zeigte, einen Arm abzuscheiden. Auch Pferdedieben wurde der Arm abgetrennt.

 

Diebstahl wurde bestraft, indem zwei Finger von der linken Hand oder das linke Ohr (erste Tat) und dann das rechte Ohr (zweite Tat) abgeschnitten wurden. Der Verlust von Ohren, Beinen und Armen war auch die Strafe für Fälschung und illegale Gelage. 

1724 wurden auf direkten Befehl von Peter I. die Nasenlöcher der wegen lebenslanger harter Arbeit verurteilten Kriminellen mit einer Zange zerrissen. Diese barbarische Art der Bestrafung wurde 1817 verboten.

  1. Geißelung 

Diese Art der körperlichen Bestrafung war in Russland schon lange bekannt. Im Jahr 1497 wurde es offiziell Torgowaja Kasn genannt („Hinrichtung auf dem Markplatz“, also öffentlich). Die Geißelung wurde mit einer Peitsche, auf Russisch „Knut“ genannt, vollzogen. Es erforderte eine besondere Technik, die Henker erst ein Jahr einüben mussten, bevor sie ihre erste Hinrichtung durchführten. 

Die Peitsche hatte einen Holzgriff mit mehreren 2,5 bis 2,7 Meter langen Lederschnüren, die in Salz getränkt und in der Sonne getrocknet wurden, um sie härter zu machen. Der Henker stand einige Schritte vom Verurteilten entfernt und schlug ihm auf den Rücken. Bereits nach zehn bis 15 Schlägen waren die Schnüre von Blut aufgeweicht und mussten ersetzt werden. 1832 kaufte Napoléon-Louis Davout, Sohn von Louis-Nicolas Davout, dem berühmten Marschall des Napoleonischen Reiches, heimlich zwei russische Knuts von einem Moskauer Henker für die stolze Summe von 500 Rubel (das Jahresgehalt eines Henkers betrug 400 Rubel) und demonstrierte sie in Paris, was für öffentliches Aufsehen sorgte. Nikolaus I. von Russland war empört, als er davon hörte, und erteilte den Befehl, das Inventar der Henker sicherer aufzubewahren.

Gegen ein Bestechungsgeld waren einige Henker bereit, dem Verurteilten nur geringen Schaden zuzufügen. Nach 50 bis 60 Schlägen konnte ein durchschnittlicher Mann auch noch nach zwei bis drei Tagen an inneren Blutungen sterben. Geißelungen war die übliche Strafe für Meuterei und aufständische Bauern und für jeden, der zur Zwangsarbeit nach Sibirien verbannt wurde. Die Geißelung wurde 1845 verboten und durch Auspeitschen ersetzt.

  1. Auspeitschen 

Das Auspeitschen war eine mildere Version der Geißelung. Es wurde ebenfalls mit einer Lederpeitsche durchgeführt, während der Verurteilte auf einer Bank lag. 

Auspeitschen wurde seit 1781 wegen geringfügigen Diebstahls (weniger als 20 Rubel) verhängt. Ab 1799 wurden auch größere Diebstähle mit Auspeitschen und Zwangsarbeit bestraft. Leibeigene durften auf Anordnung ihrer Lehnsherren ausgepeitscht werden, ebenso aufrührerische Arbeiter und Bauern und es war auch als Bestrafungsmethode in Bildungseinrichtungen zugelassen. Auch Schmuggel, Inzest, bestialische Taten, Gotteslästerung, flüchtigen Kriminellen und Leibeigenen Zuflucht zu gewähren, Betrug oder Diebstahl waren Gründe für die Auspeitschung. Es wurde jedoch 1863 verboten.

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