Wie die Russen Hexenverfolgungen durchführten

Geschichte
BORIS JEGOROW
Zu einer Zeit, als in Europa Zehntausende von Menschen auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, waren solche Fälle in Russland unglaublich selten.

Im späten 15. Jahrhundert befand sich Europa im Griff des Wahnsinns. Auf Tausenden von Scheiterhaufen wurden Frauen und Männer verbannt, die der Hexerei verdächtigt wurden. Ein winziger Verdacht genügte, um die Person der Komplizenschaft mit dem Teufel zu beschuldigen und sie zu misshandeln. Die Folter endete in der Regel mit einem ebenso grausamen Tod. 

Auch im benachbarten Russland wurden Hexen und Hexenmeister ins Feuer geschickt. Allerdings erreichte die Hexenjagd hier nicht solche systematischen Ausmaße und einen Massencharakter wie in Europa. Woran lag das?

Unterschiedlicher Ansatz

Massenhafte Wahnvorstellungen über dunkle Magie - wie sie in Europa zu beobachten waren - gab es in Russland nicht, vor allem wegen des Entwicklungsweges der orthodoxen Kirche. Die Dämonologie als vollständige Wissenschaft hat hier keine Heimat gefunden. Katholiken und Protestanten haben ihre aus der Antike übernommen. Daher gab es in Russland auch keine monumentalen philosophisch-religiösen Abhandlungen über Hexen und Dämonen - wie etwa Johannes Niders „Formicarius“, „Die Geißel der ketzerischen Zauberer“ von Nicholas Jacquier und natürlich Heinrich Kramers und Jacob Sprengers „Hexenhammer“.

Auch im östlichen Christentum gab es keinen Fanatismus in Bezug auf die Behandlung der Frau als „Gefäß des Bösen“ und „Verkörperung der Sünde“. Wobei der Frau aufgrund „mangelnder Intelligenz“ solche Eigenschaften zugeschrieben wurden und sie daher angeblich eher dazu neigte, gegen den Glauben zu verstoßen und mit dem Teufel zu paktieren, als ein Mann. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die meisten Personen, die in Russland der Magie beschuldigt wurden, Männer waren. 

Hexenmeister und Hexen wurden in Russland nicht in einem ausdrücklich negativen Licht gesehen - als Anhänger des Satans, die ihre Kräfte von ihm erhielten. Sie konnten durchaus magische Kräfte besitzen, ohne dass es eine direkte begriffliche Verbindung zum Teufel gab.

Das Christentum kam in der Rus' später an als im Westen, und die Rudimente heidnischer Verehrung hielten sich dort noch länger. Hexen, Heiler, Kräuterkundige und Wahrsager wurden oft als Nachkommen der Diener heidnischer Kulte angesehen. Sie waren gefürchtet, aber die Menschen konsultierten sie häufig mit der Bitte, ihre Angehörigen oder ihr Vieh zu heilen. Ein Hexenmeister wurde oft zu Hochzeiten eingeladen, um nicht zu riskieren, dass er einen Groll gegen die frisch Vermählten hegte, und um ihre Verbindung vor den dunklen Mächten zu schützen. 

Die Zauberei wurde jedoch von Staat und Kirche immer noch als Sünde betrachtet und auf jede erdenkliche Art und Weise bekämpft und verfolgt. Mit der Ausnahme, dass diese Hexen und Hexenmeister nicht so oft zur „Reinigung“ durch das Feuer geschickt wurden, wie es in Europa der Fall war. Solange sie ihr Leben lebten, ohne jemandem auf die Füße zu treten, und keine Fluchvorwürfe erhoben wurden, wurden sie oft einfach in Ruhe gelassen. 

Milde Bestrafung

Wenn die Dinge jedoch zu einer umfassenden Untersuchung eskalierten, übernahm nicht die Inquisition diese Aufgabe (in Russland gab es nie eine derartige Institution), sondern die weltlichen Behörden - wie in den protestantischen Ländern. Im Gegensatz zu ihren westeuropäischen Pendants interessierten sich diese Gremien nur selten dafür, ob die Angeklagten auf Besen flogen oder am Sabbat teilnahmen. Im Vordergrund standen Fragen nach der Schwere des Schadens, der der Landwirtschaft und den konkreten Opfern durch die schwarze Magie zugefügt wurde. 

Die Kirche distanzierte sich nicht von den Prozessen. Aus Angst vor der Verbreitung von Ketzerei war sie sehr daran interessiert, genau festzustellen, welche Bücher und/oder religiösen Utensilien bei der Durchführung der Rituale verwendet wurden. 

In den meisten Fällen wurden Hexen oder Hexenmeister mit eher milden Strafen belegt. In der 1555 an die Länder unter der Gerichtsbarkeit des Klosters Troitse-Sergiev verschickten „Verurteilungsurkunde“ war ein Abschnitt enthalten, in dem es hieß, dass „ein Possenreißer oder Zauberer oder eine alte Seherin geschlagen, ihrer Habe beraubt und aus dem Gebiet verwiesen werden muss". 

Häufig wurden der Magie beschuldigte Personen in ein Kloster geschickt, wo sie eine Zeit der Buße und der Umerziehung verbringen und ihre Tage in Fasten und Zölibat verbringen sollten. Während der Herrschaft von Zar Aleksei Michailowitsch im späten 17. Jahrhundert wurden diejenigen, die der „gottlosen Kommunikation mit den bösen Geistern" beschuldigt wurden, nach Sibirien geschickt, wo sie in den örtlichen Gefängnissen an die Wände gekettet wurden und nur Brot und Wasser zu essen bekamen. 

Harte Strafen 

Die Magie wurde mitunter weitaus härter bestraft als oben beschrieben. Im Jahr 1411 wurden in Pskow 12 Frauen verbrannt, die beschuldigt wurden, die Pest zu verbreiten. Im Jahr 1462 wurden in Mozhaisk bei Moskau der Bojar (Adliger) Andrey Dmitriewitsch und seine Frau wegen angeblicher Zauberei verbrannt. 

Im Jahr 1497 erhielt Iwan III., der Großfürst von Moskau, die Nachricht, dass seine Frau Sofia Paleolog von drei „hinterhältigen alten Hexen" ein „Gebräu“ erhalten hätte. Alle drei wurden gefunden und in einem Fluss ertränkt.  

Den Richtern, die die Prozesse führten, stand ein ganzes Arsenal an Waffen und Foltermethoden zur Verfügung – von der Streckbank bis hin zur Feuerprobe und dem Durchstechen der „Teufelsmale“ - Warzen und Muttermale. Der einzige Unterschied zum Westen war vielleicht, dass es keine Wasserfolter gab. 

Die Goldstickerin der Zarin Ewdokiya Lukjanowna (Streschnewa), Darya Lomanowa, musste durch sieben Kreise der Hölle gehen. Sie und ihre Freundin Awdotya Jaryschkina wurden zusammen mit mehreren Moskauer Kräuterkundigen für den Tod zweier kleiner Prinzen im Jahr 1639 verantwortlich gemacht. 

Die Frauen wurden gestreckt, wobei die Schnallen so fest angezogen wurden, dass ihre Gliedmaßen aus den Gelenken gerissen wurden. Sie erhielten Peitschenhiebe auf den Rücken und wurden mit Feuer gefoltert. Am Ende legte jedoch niemand ein Geständnis ab. Diejenigen, die am Ende der Folterungen noch am Leben waren, wurden einfach in abgelegene Teile des Landes verbannt. 

1716 schrieb Zar Peter I. in der Militärcharta: „Wenn ein Götzendiener oder Magier oder Verschwörer oder sonstiger abergläubischer und gotteslästerlicher Zauberer in den Reihen des Militärs entdeckt wird, soll er, nachdem er eingesperrt und angekettet wurde, mit körperlicher Züchtigung bestraft und zu Tode verbrannt werden."  

Das Ende der „Jagd“

Die Verfolgung von Hexen, Zauberern, Sehern und Hexenmeistern in Russland endete in der Ära des aufgeklärten Absolutismus, wie auch in Europa, im späten 18. Jahrhundert.

Damals, unter der Herrschaft von Katharina II., wurden die Angeklagten nicht mehr verbrannt, sondern meist zu Peitschenhieben und sechs Monaten Dienst in einem Kloster verurteilt. Die Fälle von „Zauberei“ selbst wurden in der Gesellschaft zunehmend zum Gegenstand der Komödie. 

Als Hauptmann Schmalew von der Festung Tengin in Kamtschatka in den 1770er Jahren eine einheimische Zauberin in einem Holzgestell verbrannte, wurde dies als ein Akt unsäglicher Grausamkeit angesehen. Baron Wladimir Schteingel schrieb mit Bedauern, dass „diese Tat, die an barbarische Zeiten erinnert und während der Herrschaft einer so weisen und menschenfreundlichen Kaiserin begangen wurde, von Schmalew völlig ungestraft begangen wurde.“