10 Verbote aus der UdSSR: Was die meisten Sowjetbürger nicht tun durften (TEIL 1)

Kira Lisitskaya (Photo: Vsevolod Tarasevich/Sputnik; CSA Images/Getty Images)
Der sowjetische Staat versuchte, das Leben seiner Bürger weitgehend zu kontrollieren, indem er ihnen zahlreiche Verbote auferlegte. Was heute wie ein unveräußerliches Recht und eine Nebensächlichkeit aussieht, konnte in der kommunistischen Realität ein unerschwinglicher Luxus sein.

  1. Ins Ausland reisen

Nur eine handverlesene Minderheit der sowjetischen Bevölkerung (darunter Diplomaten, Matrosen und Piloten) durfte berufsbedingt ins Ausland reisen. Für alle anderen war die Überwindung des „Eisernen Vorhangs“ entweder gar nicht möglich oder mit großem Aufwand verbunden. Der Urlaub wurde an der sowjetischen Küste oder auf Campingplätzen verbracht, und Vorstellungen vom Leben im Ausland beruhten auf gelegentlichen westlichen Filmen und Hörensagen. 

Selbst wenn ein plausibler Grund für einen Auslandsaufenthalt vorlag, musste eine Person einen ganzen Stapel von Bescheinigungen zusammenstellen, sich bei einer Reihe von Kommissionen beliebt machen und sich vom Kreisparteikomitee befragen lassen. Aufgrund dieses Auswahlsystems mussten die Unterlagen drei bis sechs Monate im Voraus eingereicht werden. Und selbst ein guter Grund war keine Garantie dafür, dass eine Person zugelassen wurde. So verlangte eine der Anweisungen zur Vorbereitung von Touristen auf Reisen, dass nur Personen mit „ausreichender Lebenserfahrung, politischer Reife, tadellosem persönlichen Verhalten und der Fähigkeit, die Ehre und Würde eines Sowjetbürgers im Ausland zu wahren“ ins Ausland gelassen werden sollten.

  1. Eigene Arbeitsplatzwahl nach der Hochschule

In der Sowjetunion war es einerseits unmöglich, dass ein Absolvent einer Universität oder einer Fachschule in die Arbeitslosigkeit geschickt wurde. Andererseits unterlagen Studienabgänger bestimmten Verpflichtungen. Nur wer über Beziehungen verfügte, konnte in seinem Fachgebiet einen Platz dort bekommen, wo er hinwollte. Für alle anderen gab es ein Vermittlungsverfahren: Eine spezielle Kommission entschied für den Absolventen, wo er in den nächsten drei Jahren arbeiten sollte. Das konnte ein Unternehmen innerhalb der Stadtgrenzen sein, aber auch irgendwo am Rande der Sowjetunion, Tausende von Kilometern von seinem Heimatort entfernt. Es war nicht möglich, dieses Angebot abzulehnen.

  1. Häufig seinen Wohnsitz wechseln

In der Sowjetunion gab es keine Freizügigkeit: Der Staat kontrollierte die Bewegungsfreiheit seiner Bürger streng. Dies geschah mit Hilfe des Systems der Anmeldebescheinigungen (Propiska) - einer in den Reisepass gestempelten Daueraufenthaltsgenehmigung. Seit 1960 war es eine Straftat, sich länger als drei Tage ohne eine solche Genehmigung aufzuhalten, und die Strafe war ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts. 

Wer also an einem anderen Ort als seinem Geburtsort leben wollten, konnte nur mit behördlicher Genehmigung umziehen - und zwar wohlbegründet. Ein triftiger Grund konnte zum Beispiel die Arbeit, ein Studium oder der Militärdienst sein. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes erlosch auch die Aufenthaltserlaubnis.

>>> Propiska: Die kurze Leine für sowjetische Bürger

  1. Nicht erwerbstätig sein

„Arbeitslose“ passten nicht in die sowjetische Ideologie. Jeder musste arbeiten und damit seinen Dienst am sowjetischen Staat leisten. Ab 1961 gab es im Strafgesetzbuch einen Artikel über „Parasitentum“. Danach wurden Personen zu strafrechtlicher Verantwortung gezogen, die vier Monate lang nicht gearbeitet hatten (mit Ausnahme von Frauen mit kleinen Kindern). „Faulpelze“ wurden bis zu fünf Jahre lang zu Strafarbeiten in abgelegenen Regionen verbannt. Diesen Straftatbestand erfüllten nicht nur Menschen ohne Arbeit oder Einkommen, sondern auch solche, die zwar ein Einkommen hatten, aber nicht aus regulärer Erwerbstätigkeit. Dies betraf etwa private Taxifahrer, Bauarbeiter oder Musiker.

  1. Kritik an der Regierung

In der Sowjetunion wurde als „Regimekritiker“ bezeichnet, wer nicht alle Regierungsentscheidungen guthieß oder sie kritisierte. Nur wenige wagten es, die Behörden öffentlich zu kritisieren, aber selbst Küchengespräche konnten eine Anklage wegen „antisowjetischer Propaganda“ nach sich ziehen - wenn jemand das Gespräch meldete. Antisowjetismus wurde mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft.

>>> 10 Verbote aus der UdSSR: Was die meisten Sowjetbürger nicht tun durften (TEIL 2)

>>> Diese sieben Sachen waren im zaristischen Russland streng verboten!

Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung ausschließlich unter Angabe der Quelle und aktiven Hyperlinks auf das Ausgangsmaterial gestattet.

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!