Was ist passiert?
Die Regierung der Russischen Föderation hat beschlossen, die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in ihr Hoheitsgebiet wegen der Verbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die Beschränkung tritt am 18. März in Kraft und dauert bis zum 1. Mai, die entsprechenden Informationen wurden auf der Website der russischen Regierung veröffentlicht.
Welche Länder sind von Einreisebeschränkungen betroffen?
Die Beschränkung gilt für alle Länder, einschließlich der EU- und GUS-Staaten.
Ich bin Diplomat – ist für mich die Einreise nach Russland auch verboten?
Die Behörden haben für eine Reihe von Personen Ausnahmen zugelassen. Dazu gehören:
- Diplomaten,
- Mitarbeiter konsularischer Vertretungen in Russland,
- Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit Dienstvisum,
- Fahrer von Lastwagen, die Waren nach Russland transportieren,
- Personal von Luft-, See- und Flussschiffen sowie der Waggons und Loks des internationalen Zugverkehrs.
Und was ist mit Privatpersonen?
Eine Privatperson kann nur dann einreisen, wenn sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für Russland besitzt. Vom Verbot sind auch Flugpassagiere ausgeschlossen, die sich auf dem Rückweg nach Russland befinden.
Darüber hinaus hat die Regierung die Einreise für diejenigen gestattet, die zur Beerdigung eines engen Verwandten nach Russland reisen.
In allen anderen Fällen wird der Grenzübertritt als illegal betrachtet – es wird eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Rubel (2.450 Euro), Zwangsarbeit oder eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt.
Wenn ich also eine Aufenthaltsgenehmigung habe und endlich in Russland bin, kann ich mich dann frei bewegen?
Nein, das können Sie nicht. Wenn Sie aus den folgenden Ländern nach Moskau einreisen, müssen Sie und die mit Ihnen zusammenwohnenden Personen 14 Tage lang sich selbst isolieren – das bedeutet, dass Sie auf den Besuch der Arbeitsstelle, von Bildungseinrichtungen und öffentlichen Orten verzichten. Hier ist die Liste der betroffenen Länder:
- Albanien
- Andorra
- Belarus
- Bosnien und Herzegowina
- China
- Deutschland
- Frankreich
- Großbritannien und Nordirland
- Iran
- Island
- Italien
- Korea
- Kroatien
- Liechtenstein
- Mazedonien
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Spanien
- Ukraine
- USA
- Vatikan
Darüber hinaus hat Rospotrebnadsor, der Föderale Dienst für die Aufsicht des Verbraucherschutzes, folgende Verordnung veröffentlicht, nach der ab dem 16. März die Bürger aller russischen Regionen außer Moskau, die in den letzten zwei Wochen aus der EU eingeflogen sind, auf das Coronavirus überprüft werden.
Zudem werden sämtliche Personen mit den Symptomen einer Atemwegsinfektion, die innerhalb des letzten Monats aus dem Ausland zurückgekehrt sind, ebenfalls auf eine Ansteckung untersucht.