Im Jahr 1903 feierte die Familie Romanow das 290-jährige Bestehen ihrer Dynastie. Zu diesem Anlass wurde ein großer Maskenball im Winterpalast veranstaltet. Sie verkleideten sich als russische Zaren und Adlige aus dem 17. Jahrhundert. Später dienten ihre prächtigen Kostüme als Vorlage für Spielkarten im russischen Stil.
Großfürstin Ksenia Alexandrowna von Russland
Public domainDiese alten Kleider befinden sich jetzt in der Eremitage und vor kurzem haben Mitarbeiter des Labors für wissenschaftliche Geweberestaurierung mit der Wiederherstellung eines der Kostüme begonnen. Dabei stießen sie auf einen unerwarteten Fund.
Das Kleid der Schwester von Nikolaus II., Ksenia, war in einem sehr guten Zustand, es mussten nur ein paar Nähte ausgebessert werden.
„Wir haben jede einzelne Schlaufe, Falte und Behang des Kleides untersucht, weil sich dort normalerweise Staub oder ausgefranster Stoff ansammelt“, berichtete die Eremitage-Mitarbeiterin Galina Fjodorowa in einem Video, das das Museum auf seinem Instagram-Account hochgeladen hat.
Einer der Ärmel war aus irgendeinem Grund zugenäht, aber die Naht war ziemlich locker. Die Restauratorin beschloss, den Faden zu entfernen... und in ihre Hand fiel etwas Rosafarbenes, das wie ein kleiner Stein aussah.
„Aus irgendeinem Grund – wahrscheinlich wurde ein uralter Instinkte geweckt – habe ich an diesem Stück geleckt und es stellte sich heraus, dass es süß war“, erinnert sich die Museumsmitarbeiterin.
Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Bonbon aus dem frühen 20. Jahrhundert handelte, das von der Großherzogin stammte. Wahrscheinlich fand sie einfach keinen passenden Ort, wohin sie das Bonbon stecken konnte und versteckte es im Ärmel ihres Kleides.
Das Bonbon wurden aus Zuckermasse hergestellt. Können Sie sich vorstellen, wie gut die Qualität der Süßigkeiten (und der Kleidung) der Zarenfamilie war, dass sie mehr als hundert Jahre überlebten? Das Bonbon war nicht einmal von Bakterien oder Schimmel befallen. Der großartige Fund wird von nun an zusammen mit dem Kleid aufbewahrt und ausgestellt werden – und es darf nicht an ihm geleckt werden!
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