Nichts zu verzollen? Problemlos nach Russland ein- und wieder ausreisen

Kommersant
Würden Sie gern Ihrer Familie und Ihren Freunden etwas Kaviar von Ihrer Reise mitbringen? Kein Problem, aber stellen Sie sicher, dass Sie die Obergrenze der Zollbehörde nicht überschreiten!

Eine internationale Reise zu planen, nimmt viel Zeit und Energie in Anspruch. Es gilt Flüge und Hotels zu buchen, sowie Listen mit Sehenswürdigkeiten und Abenteueraktivitäten zu erstellen. Kaum einer nimmt jedoch die Zollvorschriften des Landes unter die Lupe. Dies sorgt dann womöglich für die eine oder andere unangenehme Überraschung an der Grenze und versetzt der positiven Reiseerfahrung einen Dämpfer.

Um Ihre Russlandreise einfacher zu gestalten, haben wir für Sie Listen an Dingen zusammengestellt, die sie bedenkenlos in das Land einführen können, die Sie besser nicht mitnehmen und die Sie als Souvenir mit nach Hause nehmen können.

Tabu!

Laut der russischen Zollbehörde besteht für Sie ein Einreise-, Durchreise und Ausreiseverbot, wenn Sie folgende Gegenstände im Gepäck haben:

  • Sprengstoffe und Giftstoffe
  • Betäubungsmittel und psychotropische Substanzen sowie Gerätschaften für deren Gebrauch
  • Kunstwerke und Antiquitäten, Güter von bedeutendem künstlerischen, historischen oder kulturellen Wert
  • gedruckte Unterlagen und Informationsquellen, die die öffentliche Moral untergraben

Stellen Sie sicher, dass Sie nichts davon dabei haben, wenn Sie die Grenze überqueren, da das zu einer saftigen Geldstrafe führen kann!

Erfordernis einer staatlichen Genehmigung

Folgende Gegenstände dürfen mitgeführt werden, wenn Sie eine offizielle Genehmigung dafür besitzen:

  • Waffen und Munition (Genehmigung der Strafverfolgungsbehörde vonnöten)
  • Radioelektrische Geräte wie Funktelefone, Radiostationen und Satellitenkommunikationssysteme, abgesehen von tragbaren Rundfunkgeräten (Genehmigung des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation vonnöten)
  • Eine die Grenze von 250 Gramm überschreitende Menge an Störkaviar (Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vonnöten)
  • Alle Störarten und –produkte (Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vonnöten)
  • kulturelle Wertgegenstände (Genehmigung des Kulturministeriums vonnöten)
  • Tier- und Pflanzenarten, deren Transport offiziell gestattet ist (Genehmigung des Föderalen Dienstes für Aufsicht der natürlichen Ressourcen vonnöten)

Erlaubt

Jegliche Güter, die Sie in angemessener Menge mit sich führen können und die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, sind erlaubt wie beispielsweise Kleidung, Toilettenartikel, Schmuck sowie mobile Geräte wie Laptops, Kameras, Audio- und Videorekorder. Auch das Mitführen von Kinderwagen, Rollstühlen, Sportausrüstung und medizinischen Geräten wird an der Grenze keine Fragen aufwerfen.

Erwachsene dürfen pro Person folgende Güter über die Grenze bringen, ohne sie zu deklarieren:

  • Alkohol (2 Liter)
  • 50 Zigarren, 100 Zigarillos, 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak
  • Kaviar (nicht mehr 250 Gramm)

Deklarierungspflichtig

  • Der Import oder Export von über 8 600 Euro in bar (in Form von Wertpapieren oder Reisechecks)
  • importierte und exportierte Zahlungsinstrumente (Wechselinkasso, Bankchecks, Sicherheiten)
  • importierte Güter die den Wert von 65 000 Rubeln (962 Euro) und/oder das Gewicht von 35 Kilogramm überschreiten
  • importierte und exportierte Edelmetalle oder Edelsteine
  • kulturelle Wertgegenstände
  • exportierte russische staatliche Auszeichnungen
  • bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Teile davon sowie aus ihnen gemachte Gegenstände
  • Waffen und Munition
  • Importierte Spirituosen (mehr als 2 Liter)
  • Drogen und psychotropische Substanzen zu Medikamentationszwecken, in Übereinstimmung mit der medizinischen Indikation und mit dazugehörigen Unterlagen
  • Radioelektronik und/oder Hochfrequenzgeräte für nichtmilitärische Zwecke, Einbaugeräte und Bestandteile anderer Produkte mit eingeschlossen
  • Geräte mit einer Chiffrefunktion
  • chemische und nukleare Substanzen
  • Objekte zum militärischen Gebrach
  • Fahrzeuge
  • für den Privatgebrauch bestimmte geerbte Güter, unter der Voraussetzung, dass die Dokumente, die diesen Umstand bestätigen, mitgeführt werden

Wie Sie sehen können, gibt es viele Eingrenzungen und Beschränkungen. Wird bei gewissen Gegenständen eine bestimmte Größe oder Menge überschritten, kann dies zu einer Abgabepflicht führen. Erkundigen Sie sich am besten im Voraus nach dem aktuellen Stand, um Probleme an der Grenze zu vermeiden. Wir wünschen Ihnen eine sichere Reise!

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