Die Il-62 war das erste Langstreckenflugzeug der Sowjetunion, das für Interkontinentalflüge konzipiert war. Als sie sich 1963 zum ersten Mal in die Lüfte erhob, war sie das größte Passagierflugzeug der Welt.
Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, dem Turboprop-Flugzeug Tu-114, basierte die Il-62 nicht auf einem Militärflugzeug.
Die Tu-114 war der Il-62 in einigen technischen Merkmalen, wie Treibstoffverbrauch und Flugreichweite, überlegen. Allerdings war die Il-62 schneller, zuverlässiger und viel komfortabler, was im internationalen Flugverkehr eine nicht unerhebliche Rolle spielte.
Auf ihren Reisen zwischen den Kontinenten sollte die Il-62 die Sowjetunion im Ausland in einem guten Licht erscheinen lassen.
Die Il-62 erlangte Popularität weit über die Grenzen der Sowjetunion und ihrer Verbündeten hinaus. Auch die Air France, Japan Airlines und KLM Royal Dutch Airlines gehörten zu den Betreibern des Flugzeugs.
Jahrzehntelang diente eine modifizierte Il-62M als „Air Force One“ für sowjetische und russische Führer, bis sie 1995 durch eine Il-96 ersetzt wurde.
„Air Force One“ von Boris Jelzin
Alexander Senzow/TASSHeutzutage nutzen die meisten Fluggesellschaften, die die Il-62 noch in ihrem Bestand haben, die Maschine nicht mehr für den gewerblichen Personenverkehr. Das Flugzeug wird jedoch weiterhin vom russischen Verteidigungs- und dem Zivilschutzministerium eingesetzt.
Dennoch gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel nutzt der Sudan die Il-62 immer noch, um Regierungsmitglieder zu befördern.
Nordkorea ist gegenwärtig noch der Hauptbetreiber der Il-62. Neben drei Flugzeugen, die von der nationalen Fluggesellschaft Air Koryo eingesetzt werden, dient eine Il-62 als Äquivalent zur Air Force One für das Staatsoberhaupt des Landes Kim Jong-un.
Im Jahr 2002 verbot die Europäische Union Flüge der Il-62 über ihr Territorium, da das Flugzeug die EU-Lärmvorschriften verletzt.
Das Denkmal für Il-62 auf dem Territorium des internationalen Flughafens Scheremetjewo in Moskau
Marina Lyszewa/TASSAlle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung ausschließlich unter Angabe der Quelle und aktiven Hyperlinks auf das Ausgangsmaterial gestattet.
Abonnieren Sie
unseren kostenlosen Newsletter!
Erhalten Sie die besten Geschichten der Woche direkt in Ihren Posteingang!