Durch Eheschließung zum russischen Pass: Einen Haken gibt es

Sergei Sevastyanov/TASS
Die Dauer des Aufenthaltes und der Ort des Wohnsitzes eines Paares sind Schlüsselfaktoren für die vereinfachte Beantragung eines russischen Passes.

Jeder Ausländer oder jede Ausländerin, der oder die einen russischen Staatsangehörigen heiratet, kann ein vereinfachtes Verfahren für den Erhalt eines russischen Passes beantragen. Vor Einbürgerung muss ein Ausländer oder eine Ausländerin im Allgemeinen drei Jahre lang mit einer russischen Person verheiratet sein. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Anforderungen, die das Paar beachten muss. 

„Zum Zeitpunkt der Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft müssen die Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in Russland haben und drei Jahre verheiratet sein. Der Wohnsitz in Russland gilt als dauerhaft, wenn die betreffende Person Russland pro Jahr nicht länger als drei Monate verlässt. Dies bedeutet, dass sich die mit einem Russen verheiratete Ausländerin bzw. der mit einer Russin verheiratete Ausländer jedes Kalenderjahr mindestens 9 Monate und 1 Tag oder länger in Russland aufhalten muss“, erklärte Jekaterina Osipowa, Leiterin der Studentischen Rechtsberatung an der Immanuel-Kant-Universität in Kaliningrad. 

Außerdem muss ein Paar bestimmte Regeln beachten, wenn die Ehe im Ausland registriert ist. In diesem Fall muss „die Tatsache der Eheschließung innerhalb eines Monats ab dem Datum der Registrierung bei einem örtlichen Standesamt in Russland oder bei einem der Konsulate der Russischen Föderation im Ausland bestätigt werden“, erläuterte Osipowa.

Dieses Registrierungsverfahren bescheinigt die Gültigkeit der Ehe zwischen einem ausländischen und einem russischen Staatsangehörigen auf dem Territorium Russlands, sofern keine Bigamie, Blutsverwandtschaft oder geistige Unfähigkeit eines der Ehegatten festgestellt wird. 

Nur wenn diese Richtlinien erfüllt sind, kann man über das sogenannte vereinfachte Verfahren die russische Staatsbürgerschaft beantragen.

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