- Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine Form der staatlichen Unterstützung, die die russische Regierung Familien mit neugeborenen oder adoptierten Kindern gewährt. Die Zahlungen betragen derzeit 587.000 Rubel (6.528 €) für das erste Kind und 775.600 (8.626 €) für das zweite.
Russische Familien sind die Hauptbegünstigten dieser Form der staatlichen Unterstützung. Aber auch Familien, in denen einer der Ehepartner Ausländer ist, haben Anspruch auf diese finanzielle Leistung. Die Staatsangehörigkeit der Mutter und des Kindes sind die Hauptkriterien für die Gewährung der Unterstützung. Sowohl die Mutter als auch das Kind müssen Staatsbürger Russlands sein.
Die Staatsangehörigkeit des Vaters ist dabei unerheblich. Auch Familien aus Mischehen, bei denen der Ehemann die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, haben Anspruch auf diese Art der staatlichen Unterstützung. Außerdem können Familien Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben, wenn sie die russische Staatsbürgerschaft annehmen, auch wenn dies erst nach der Geburt ihrer Kinder geschieht.
In einigen seltenen Fällen kann ein ausländischer männlicher Ehepartner einer russischen Staatsbürgerin zum Empfänger des Mutterschaftsgeldes werden. Dies ist der Fall, wenn die russische Mutter eines Kindes stirbt, ein Verbrechen gegen ihr Kind begeht oder ihr vom Gericht das Fürsorgerecht entzogen wird.
- Leistungen für Kinder
Wenn ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Russland hat, kann er oder sie Anspruch auf eine Reihe von Sozialleistungen des Staates haben. Dazu gehört die kostenlose medizinische Versorgung, aber nicht nur die.
Eine ausländische Frau, die eine Aufenthaltserlaubnis in Russland hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Schwangerschafts- und Geburtsbeihilfe;
- Eine einmalige Beihilfe für die Anmeldung in einer medizinischen Einrichtung in Russland vor der zwölften Schwangerschaftswoche;
- Eine einmalige Beihilfe bei der Geburt eines Kindes;
- eine monatliche Beihilfe für die Betreuung eines Säuglings bis zu einem Alter von 1,5 Jahren.
Die Höhe des gezahlten Betrags ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber insgesamt können sich diese Beihilfen auf über eine halbe Million Rubel (ca. 6.886 €) belaufen.
- Steuerabzug
Steuerabzüge sind für in Russland steuerlich ansässige Personen möglich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ein Ausländer, der sich mindestens 183 Tage im Jahr legal im Land aufhält und ein legales steuerpflichtiges Einkommen hat, kann diese Unterstützungsmaßnahme der russischen Regierung in Anspruch nehmen.
Steuerabzüge sind auch für Personen möglich, die in Russland Immobilien oder Grundstücke [für den Hausbau] kaufen oder verkaufen, für sich oder ihre Kinder eine Ausbildung in anerkannten Einrichtungen in Russland finanzieren, Rechnungen für die Gesundheitsfürsorge bezahlen, regelmäßige Beiträge zu einer bestimmten Art von Lebensversicherung leisten oder freiwillig Geld in ihren Rentenfonds einzahlen.
Außerdem können Residenten, die über ein individuelles Investitionskonto [eine besondere Art von Investitionskonto, das sich von einem Aktiendepot unterscheidet, das nicht dieselben Vorteile bietet] Einkünfte aus Investitionen auf dem russischen Aktienmarkt erzielen oder Wertpapiere mit einer Marge verkaufen, nachdem sie diese mindestens drei Jahre lang besessen haben, unabhängig von der Art des Kontos, das sie nutzen, ebenfalls einen Steuerabzug beantragen.
- Ruhestandsleistungen
Der Rentenfonds der Russischen Föderation bietet verschiedene Arten von Rentenleistungen an. Dazu gehören die normale Altersrente, die Sozialrente, die Invalidenrente und die Rente für bestimmte Personengruppen wie Minderjährige, pflegebedürftige ältere Menschen oder Behinderte, die durch den Tod ihrer Eltern/ihres Versorgers ihre Einkommensquelle verloren haben.
Ausländische Bürger, die eine Aufenthaltserlaubnis in Russland haben, haben Anspruch auf alle diese Rentenarten. Neben der Aufenthaltsgenehmigung müssen ausländische Staatsbürger jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
So müssen Ausländer, die in Russland eine Altersrente beziehen wollen, mindestens 15 Jahre nachweisbare Berufserfahrung im Land haben und einen Mindestrentenkoeffizienten erreichen, der jedes Jahr neu berechnet wird; Empfänger der Sozialrente müssen außerdem
mindestens 15 Jahre ununterbrochen in Russland gelebt haben. Antragsteller auf Erwerbsunfähigkeitsrente müssen in Russland ausgestellte Nachweise vorlegen.